Seminar: Die Stellung des Einzelnen im Umweltrecht - Analyse eines neuen Rollenverständnisses - Details

Seminar: Die Stellung des Einzelnen im Umweltrecht - Analyse eines neuen Rollenverständnisses - Details

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Das stetige Wirtschaftswachstum und das vom Wohlstand geprägte Konsumverhalten lassen den menschlichen Fußabdruck in der Natur immer deutlicher erkennbar werden. Damit nehmen gleichzeitig auch das Umweltbewusstsein und der daraus abgeleitete gesellschaftliche Handlungsbedarf zu. Dies bedeutet wiederum zugleich eine Fortentwicklung des Rechts. Insbesondere das Umweltrecht muss infolgedessen immer neueren Ansprüchen genügen.

Im Rahmen des Seminars werden sich die Studierenden damit auseinandersetzen, wie sich diese Entwicklung auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger auswirkt, und dabei vor allem, wie die Stellung des Einzelnen – sei es aus individuellem oder kollektivem Interesse – an den verschiedensten Stellen im Recht gestärkt wird.

Es können dabei sowohl materielle (Grundrechte, subjektiv öffentliche Rechte etc.) als auch prozessuale Aspekte des Rechts (Klagebefugnisse, Prüfungsmaßstäbe etc.) unter die Lupe genommen werden. Aber auch ein rechtshistorischer (Veränderung des Rechtsschutzsystems), rechtsphilosophischer (Verantwortung, Nachhaltigkeit etc.) oder vergleichender bzw. ausblicksartiger Zugang zum Thema (Eigenrechte der Natur, Biokratie) ist möglich.

Allgemeines
Bestandteil des Seminars ist das Anfertigen einer Seminararbeit sowie ein mündlicher Vor-trag. Das Seminar richtet sich insbesondere an Studierende des Schwerpunktbereichs IV. Das Seminar kann nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften als Seminar im Schwerpunkt belegt und als Bestandteil der Universitätsprüfung anerkannt werden.
Interessenten werden gebeten, sich ab sofort – möglichst unter Angabe bevorzugter Themen – per Mail bei Herrn Felix Müller (felix.mueller@jura.uni-augsburg.de) anzumelden.

Ablauf
Eine Vorbesprechung zum Seminar wird am Mittwoch, den 14.04.2021 (10:00 Uhr) via ZOOM stattfinden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung zur Vorbesprechung notwendig.

Nach der Themenvergabe haben die Studierenden bis zum Mittwoch, den 28.04.2021 Zeit, sich über Studis verbindlich zum Seminar anzumelden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und läuft bis zum Mittwoch, den 26.05.2021.

Das Seminar findet am 28. und 29.06.2021 statt. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung wird die Veranstaltung als ZOOM-Meeting durchgeführt. Zum endgültigen Ablauf erhalten Sie zur gegebenen Zeit weitere Informationen.

Themen
1. Das Verhältnis des Einzelnen zu staatlicher Ordnung und Gesellschaft im ökologischen Kontext
2. Individuelle Freiheit und ökologische Verantwortung
3. Neuordnung des verfassungsrechtlichen Eigentumsverständnisses unter ökologischen Zwängen
4. Anthropozentrischer und ökozentrischer Umweltschutz aus nationaler und europäischer Perspektive
5. Der Einzelne als Garant für die Rechte zukünftiger Generationen
6. Die historische Entwicklung des subjektiv-öffentliche Rechts im Umweltrecht
7. Subjektiver Umwelt-Rechtsschutz auf der Basis einfachen Rechts
8. Weiterungen des subjektiv-öffentlichen Rechts im Umweltrecht: Verfahrensrechtliche Anreicherungen
9. Funktionalisierung subjektiver-öffentlicher Rechte im Umweltrecht: prokuratorische Anreicherung privatnütziger Rechte
10. Der geschützte Personenkreis im Umweltrecht
11. Die Verbandsklage als Ausnahme- und Ergänzungsinstrument des Umweltrechtsschutzes
12. Prüfungsmaßstäbe von Individualklagen im Umweltrecht
13. Fehler und Fehlerfolgen im Umweltrecht
14. Privatrechtliche Rechtspositionen als Ergänzungsordnung des Umweltschutzes
15. Europäischer Grundrechtsschutz zugunsten der Umwelt
16. Die Natur als „Einzelner“ (mit Rechtspersönlichkeit) im Recht