Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 2. Fachsemester, die als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Seminar im Schwerpunktbereich an einem propädeutischen Seminar teilnehmen wollen (§ 35 StudienO). Anzufertigen ist eine schriftliche Ausarbeitung. Die Ergebnisse der Arbeiten sind im Seminar zu referieren und werden dort gemeinsam diskutiert. Das propädeutische Seminar dient zur Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten.
Eine Bedrohung (§ 241 StGB) ist so schnell ausgesprochen wie eine Beleidigung (§ 185 StGB) und ebenso strafbar. Anders als die Beleidigung wird die Bedrohung aber vom Strafgesetzbuch als Delikt gegen die „persönliche Freiheit“ eingestuft. Nach anderer Ansicht geht es um Schutz von Sicherheitsgefühlen, dem „individuellen Rechtsfrieden“ oder der Freiheit von Furcht; denn anders als bei der Nötigung, kommt es nicht darauf an, dass ein bestimmtes Verhalten des Bedrohten eintritt oder erstrebt wird.
Der taugliche Gegenstand einer Drohung nach § 241 StGB wurde durch das „Hate Speech“-Gesetz jüngst enorm ausgeweitet, was die Relevanz des Tatbestands weiter erhöht hat. Noch weiter ist (in dieser Hinsicht) der Nötigungstatbestand: dort erfüllt potentiell jede Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ den Tatbestand. Im hier angebotenen Seminar sollen die beiden Kommunikationsdelikte Bedrohung und Nötigung genau erörtert werden.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 2. Fachsemester, die als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Seminar im Schwerpunktbereich an einem propädeutischen Seminar teilnehmen wollen (§ 35 StudienO). Anzufertigen ist eine schriftliche Ausarbeitung. Die Ergebnisse der Arbeiten sind im Seminar zu referieren und werden dort gemeinsam diskutiert. Das propädeutische Seminar dient zur Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten.
Folgende Themen werden angeboten:
1. Was ist das geschützte Rechtsgut hinter § 241 StGB?
2. Die leere Drohung, die nicht ernst genommene Drohung und das Vortäuschen eines be-vorstehenden Verbrechens
3. Das Verhältnis der Bedrohung gem. § 241 StGB zur Nötigung gem. § 240 StGB sowie zur Nachstellung gem. § 238 StGB und zum Vortäuschen einer Straftat
4. Beleidigender Bedrohungen und bedrohliche Beleidigungen – Das Verhältnis des § 241 StGB zu § 185 StGB
5. Die Reform des § 241 StGB durch das „Hate Speech-Gesetz“ (2020)
6. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB
7. Was ist das geschützte Rechtsgut hinter § 240 StGB?
8. Das empfindliche Übel im Sinne des § 240 StGB
9. Die Verwerflichkeit einer Nötigung gem. § 240 StGB
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".