Die Anmeldung zu "Oral Advocacy" setzt den erfolgreichen Abschluss des Kurses "Business and Company Law" und des Kurses "Criminal Law and Procedure" voraus.
Leistungsnachweis
Für die regelmäßige Teilnahme am Kurs und das Bestehen der Abschlussklausur wird ein Leistungsnachweis ausgestellt.
Die Anmeldung zu "Oral Advocacy" setzt den erfolgreichen Abschluss des Kurses "Business and Company Law" und des Kurses "Criminal Law and Procedure" voraus. Sie haben diese beiden Kurse erfolgreich abgeschlossen?, dann können Sie sich für einen der angebotenen "Oral Advocacy" Kurse anmelden. Die Anmeldung ist nur für einen der Kurse möglich. Die Anmeldung in mehreren Gruppen ist nicht möglich.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Oral Advocacy".
Die Anmeldung zu "Oral Advocacy" setzt den erfolgreichen Abschluss des Kurses "Business and Company Law" und des Kurses "Criminal Law and Procedure" voraus. Sie haben diese beiden Kurse erfolgreich abgeschlossen?, dann können Sie sich für einen der drei angebotenen "Oral Advocacy" Kurse anmelden. Die Anmeldung ist nur für einen der Kurse möglich. Die Anmeldung in mehreren Gruppen ist nicht möglich. Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Diese Regel gilt von 27.03.2019 00:00 bis 30.09.2019 00:00.
Die Anmeldung ist nur für Teilnehmende mindestens einer der folgenden Veranstaltungen erlaubt:
Anmeldeberechtigung für Oral Advocacy (SS 2019)
Diese Regel gilt von 27.03.2019 00:00 bis 30.09.2019 00:00. Die Anmeldung zu maximal 1 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.