Mit der „satirischen“ Frage, ob sich das so titulierte Schild „jenes holländischen Gastwirts, worauf ein Kirchhof gemalt war“, wohl an die „Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können“ oder nur an „die Philosophen“ gerichtet habe, beginnt Kant im Jahr 1795, auf dem Höhepunkt seines Schaffens, seine kleine Schrift über die ethischen und rechtlichen Grundlagen eines dauerhaften Friedens unter den Völkern. Um seinen Beitrag nicht nur an einen engen Gelehrtenkreis, sondern auch an die Vertreter der Politik zu adressieren, gießt er seine Überlegungen in die Form eines Friedensvertrags, der im Kern aus sechs Präliminar-Artikel und drei Definitiv-Artikel besteht und mit einem Zusatz, einem „Geheim-Artikel“ und einem Anhang über den Frieden in ethischer und politischer Sicht ergänzt wird. Kant nimmt die klassische Lehre beim Wort, dass das Ziel allen ‚gerechten Krieges‘ nichts anderes als der Frieden sein könne. Seine Mahnung hat bis heute nichts an Bedeutung, Aktualität und Dringlichkeit verloren.
Im Hauptseminar werden die einzelne Abschnitte gemeinsam gelesen und diskutiert. Eine Teilnahme setzt die Bereitschaft voraus, die jeweils anstehenden Texte zuvor gründlich durchzuarbeiten, so dass das dadurch gewonnene Vorverständnis im Seminargespräch gemeinsam vertieft werden kann. Die gemeinsame Lektüre wird durch Referate der jeweils einschlägigen Kapitel des Kommentarbands begleitet.
Quelle: Der Seminartext ist in diversen Ausgaben und im Internet verfügbar.
Kommentarband: „Immanuel Kant, zum ewigen Frieden“ (Kommentarband: Klassiker auslegen Bd.1), hrg. von Otfried Höffe, 3., bearbeitete Auflage, Berlin: Akademie Verlag 2011.
Volker Gerhardt: Immanuel Kants Entwurf "Zum ewigen Frieden". Eine Theorie der Politik, Darmstadt: WBG 1995.