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Proseminar: Einführung in das japanische Recht - Details
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Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Proseminar: Einführung in das japanische Recht
Semester SS 2024
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 58
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht
Veranstaltungstyp Proseminar in der Kategorie Lehre
Vorbesprechung Dienstag, 23.04.2024 18:00 - 19:30
Nächster Termin Mittwoch, 15.05.2024 17:00 - 20:00, Ort: (Gebäude H, Raum 2004)
Voraussetzungen Das Anfertigen einer schriftlichen Seminararbeit, deren Inhalt in einem ca. 10 – 12minütigen Vortrag vorgestellt wird, ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Seminar. Die Vorträge sind Teil der Veranstaltung und sollen dazu beitragen, ein höheres Problembewusstsein bei den TeilnehmerInnen für die Besonderheiten des japanischen Rechts zu erzeugen.
Online/Digitale Veranstaltung Veranstaltung wird in Präsenz abgehalten.
Hauptunterrichtssprache deutsch
Sonstiges Termine (Juristischen Fakultät, Gebäude H)
Di., 23.04.2024, 18:00 – 19:30 Uhr, Raum 1012
Einführungsveranstaltung (Grundzüge japanisches Recht/ Anforderungen an eine schriftliche Seminararbeit/ zwei oder drei Beispiele)

Di., 30.04.2024, 18:00 -20:15 Uhr, Raum 1012
Überblick über das japanische Recht (Themenvergabe und im Anschluss kurze Besprechung der Themen mit den Studenten)

Mi., 15.05.2024, 17:00 – 20:00 Uhr, Raum 2004
Präsentation der Arbeitskonzepte im Einzelgespräch/ genaue Termine werden den Studenten jeweils mitgeteilt (ggf. online)

Mi., 05.06.2024, 18:00 – 19:30 Uhr, Raum 2004
Grundzüge des japanischen Verfassungsrechts/ Wiederholung: Formalien einer schriftlichen Arbeit

Mi., 12.06.2024, 17:00 – 20:30, Raum 2004
Rhetorikkurs, Vorbereitung auf das Proseminar (gestaffelt)

Fr., 21.06.2024, 15:00 – 19:00 Uhr, Raum 2004
Proseminar

Sa., 22.06.2024, 09:00 – 18:00 Uhr, Raum 2004
Proseminar

Sa., 29.06.2024, 10:00 – Seminar in der Jugendherberge Oberammergau
So., 30.06.2024, 15:00 Uhr (Freiwillig, Für Reiseteilnehmer Pflicht)

Di., 09.07.2024, 18:00 – 19:30 Uhr, Raum 1012
Rückgabe der Seminararbeiten

Räume und Zeiten

(Gebäude H, Raum 1012)
Dienstag, 23.04.2024 18:00 - 19:30
Dienstag, 30.04.2024 18:00 - 20:15
Dienstag, 09.07.2024 18:00 - 19:30
(Gebäude H, Raum 2004)
Mittwoch, 15.05.2024 17:00 - 20:00
Mittwoch, 05.06.2024 18:00 - 19:30
Mittwoch, 12.06.2024 17:00 - 20:30
Freitag, 21.06.2024 15:00 - 19:00
Samstag, 22.06.2024 09:00 - 18:00

Kommentar/Beschreibung

Das japanische Recht wurde stark vom deutschen Recht beeinflusst. Das Angebot zum japanischen Recht an der Universität Augsburg nimmt diese Verknüpfung zum Anlass, eine rechtsvergleichende Veranstaltung anzubieten. Der Aufbau der Veranstaltung ist an Fällen orientiert. Anhand von Fallgestaltungen, die sich in vergleichbarer Weise in beiden Ländern ereignen können wird vorgestellt, wie sie in Deutschland und Japan jeweils gelöst werden würden. Teilweise kommt es dabei zu überraschend unterschiedlichen Ergebnissen.

Ausgangspunkt der Vorlesungen ist immer eine Darstellung der deutschen Rechtslage und darauf aufbauend werden die japanischen Lösungsansätze erörtert. Durch dieses Konzept werden nicht nur die Grundzüge des japanischen Rechts erläutert, vielmehr wird auch ein besseres Verständnis des deutschen Rechts erzielt.

Kenntnisse der japanischen Sprache sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Es werden aber jeweils auch die wichtigsten japanischen Fachbegriffe erläutert. Durch das dadurch erlangte Vokabular steigt die Chance, einen der raren Praktikumsplätze in Japan zu erlangen. Japanische Sprachkurse werden im Sprachenzentrum der Universität Augsburg angeboten.