Bei der Entwicklung des japanischen Arbeitsrechts hat zunächst das deutsche, später amerikanisches Recht eine Rolle gespielt. Wie im deutschen Arbeitsrecht geht das japanische Arbeitsrecht davon aus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht gleich starke Verhandlungspartner sind, sondern dass der Arbeitnehmer in gewissem Umfang geschützt werden muss. Die dazu bestehenden Regelungen werden jedoch von manchen Arbeitgebern nach wie vor eher als unverbindliche Soll-Vorschriften angesehen und viele Arbeitnehmer scheuen sich, auf der Einhaltung bestimmter Regelungen zu bestehen. Gleichzeitig geht die Zahl der lebenslang beschäftigten Arbeitnehmer zurück, während immer mehr Menschen in Teilzeit oder mit befristeten Verträgen beschäftigt werden.
Das Proseminar soll einen Einblick in das japanische Arbeitsrecht geben. Dazu ist von den TeilnehmerInnen zu einer bestimmten Fragestellung des japanischen Arbeitsrechts eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Themen werden in einer Vorbesprechung vorgestellt und verteilt.
Im Anschluss daran wird in mehreren Vorträgen, die online stattfinden, ein Überblick über das japanische Arbeitsrecht gegeben.
In der Vortragsreihe wird anhand von Fällen u. a. kurz dargestellt, wie Arbeitsverhältnisse in Japan zustande kommen, welchen Regeln sie unterliegen und wie sie beendet werden können. Dabei wird genauer betrachtet, wie der Inhalt des Arbeitsvertrags festgelegt und wie er nachträglich verändert werden kann. Die sog. „atypischen“ Teilzeitarbeitsverhältnisse und zeitlich befristeten Arbeitsverträge werden ebenso behandelt wie die Rolle der Gewerkschaften, bei denen es sich im Gegensatz zu Deutschland überwiegend um Unternehmensgewerkschaften handelt.
Weitere Themen sind zum einen die Frage, inwieweit Arbeitnehmer vor einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses geschützt sind und zum anderen die Wege, die zur Klärung von Konflikten zur Verfügung stehen. Neben einem Klageverfahren vor den Zivilgerichten – eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit hat Japan nicht – gibt es mehrere Schlichtungs- und Mediationsverfahren.
Eine kurze Darstellung der Ansprüche, die sich aufgrund von Todesfällen durch Überarbeitung (jap. Karôshi) ergeben, schließen diesen Überblick über das japanische Arbeitsrecht ab.
Die von den TeilnehmerInnen bearbeiteten Themen werden in einer abschließenden Blockveranstaltung, die in Präsenz gegen Ende des Semesters stattfindet, mündlich zusammenfassend vorgetragen.
3 online-Vorlesungen von je 60 Minuten Dauer:
o Mittwoch, 8. November 2023, 17 – 18 Uhr
o Mittwoch, 15. November 2023, 17 – 18 Uhr
o Mittwoch, 22. November 2023, 17 – 18 Uhr
Vorträge (in Präsenz)
• Freitag, 2. Februar 2024, ganztags, Raum wird noch mitgeteilt
• Samstag, 3. Februar 2024, ganztags, Raum wird noch mitgeteilt
11 Vortragsthemen à 30 Minuten
1. Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag, Arbeitsordnung und Tarifvertrag in Japan
2. Rechte der Unternehmensgewerkschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Japan
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Arbeitsrecht in Japan
4. Sanktionen bei Pflichtverstößen von Arbeitnehmern in Japan
5. Schutz der Arbeitnehmer vor betriebsbedingten und krankheitsbedingten Kündigungen in Japan
6. Rechtliche Situation der älteren Beschäftigten in Japan
7. Rechtliche Situation der befristet und in Teilzeit Beschäftigten in Japan
8. Vergleich der gütlichen Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitfällen in Japan
9. Arbeitszeit und Überstunden in Japan
10. Schutz der weiblichen Beschäftigten vor Diskriminierung und sexueller Belästigung in Japan
11. Tod durch Überarbeitung (Karôshi)