Studierende der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg können durch diesen Kurs einen Leistungsnachweis über einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs gem. § 24 Abs. 2 JAPO erbringen.
Ausgewählte Bereiche des polnischen Privat- und öffentlichen Rechts.
Insbesondere wird eine allgemeine Einführung in das Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht), Handelsrecht und Strafrecht gegeben. Hauptunterrichtssprache der Veranstaltung ist Polnisch.