Proseminar: Einführung in das japanische Recht - Details

Proseminar: Einführung in das japanische Recht - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Proseminar: Einführung in das japanische Recht
Semester WS 2021/22
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 22
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht
Veranstaltungstyp Proseminar in der Kategorie Lehre
Erster Termin Mittwoch, 27.10.2021 18:00 - 19:30, Ort: (via Zoom: https://uni-augsburg.zoom.us/j/91036961767?pwd=Tk5FVFgzSlVPQTBGQmNqYW9USURiUT09)
Teilnehmende Teilnehmerzahl: Maximal 20 Studierende.
Veranstaltung findet online statt / hat Remote-Bestandteile Ja
Hauptunterrichtssprache deutsch

Räume und Zeiten

(via Zoom: https://uni-augsburg.zoom.us/j/91036961767?pwd=Tk5FVFgzSlVPQTBGQmNqYW9USURiUT09)
Mittwoch, 27.10.2021, Mittwoch, 03.11.2021 18:00 - 19:30
Mittwoch, 17.11.2021 17:00 - 20:00
Mittwoch, 01.12.2021, Mittwoch, 08.12.2021 18:00 - 19:30
(via Zoom: https://uni-augsburg.zoom.us/j/98792890150?pwd=VWxDZnAwUVZxZUJDR1c5cDkvTzFtZz09)
Freitag, 17.12.2021 15:00 - 19:00
Samstag, 18.12.2021 09:00 - 13:00
Samstag, 18.12.2021 14:00 - 18:00
Mittwoch, 12.01.2022 18:00 - 19:30

Kommentar/Beschreibung

Teilnehmerzahl: Maximal 20 Studierende.

Das Anfertigen einer schriftlichen Seminararbeit, deren Inhalt zusammenfassend mündlich vorgetragen werden soll, ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Seminar.

Wichtige Information:
Nach der Themenvergabe am 03.11.2021 habe sich die Studierenden innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist bis zum 17.11.2021 bei studis anzumelden (und ggf. abzumelden, falls das Thema doch nicht bearbeitet werden soll).

Alle Studierenden haben sich in Digicampus bei dem Pro-Seminar als Teilnehmende einzutragen. Ansonsten können die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung gestellt werden.


Termine:

27.10.2021, 18:00 – 19:30 Uhr
Einführungsveranstaltung (Grundzüge japanisches Recht/Anforderungen an eine schriftliche Seminarar-beit/zwei oder drei Beispiele)

03.11.2021, 18:00 – 19:30 Uhr
Überblick über das japanische Recht (Themenvergabe)

17.11.2021, 17:00 – 20:00 Uhr
Präsentation der Arbeitskonzepte im Einzelgespräch

01.12.2021, 18:00 – 19:30 Uhr
Grundzüge des japanischen Verfassungsrechts/ Wie-derholung: Formalien einer schriftlichen Arbeit

08.12.2021, 18:00 – 19:30 Uhr
Aktuelle Fragestellungen des japanischen Rechts

Der Link zu den vorstehenden Veranstaltungen lautet:
https://uni-augs-burg.zoom.us/j/91036961767?pwd=Tk5FVFgzSlVPQTBGQmNqYW9USURiUT09

17.12.2021, 15:00 – 19:00 Uhr Seminar „Gruppe I“
18.12.2021, 09:00 – 13:00 Uhr Seminar „Gruppe II“
18.12.2021, 14:00 – 18:00 Uhr Seminar „Gruppe III“

Seminartag (aufgeteilt in Kleingruppen: Vortrag 10 - 12 Minuten; im Anschluss Gruppendiskussion zu einem aktuellen Thema, welches vor der Veranstaltung mit-geteilt wird)

12.01.2021, 18:00 – 19:30 Uhr
Rückgabe der Seminararbeiten

Link zu den vorstehenden Veranstaltungen:
https://uni-augsburg.zoom.us/j/98792890150?pwd=VWxDZnAwUVZxZUJDR1c5cDkvTzFtZz09

Weitere Veranstaltungen zum japanischen Recht

Voraussichtlich werden zusätzlich zu dem Proseminar weitere Veranstaltungen zum japanischen Recht angeboten, u. a. zur japanischen Landeskunde und zu aktuellen Entwicklungen im japanischen Straf- und Strafprozessrecht. Nähere Informationen folgen. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Proseminars wird eine Teilnahme an mindestens der Hälfte dieser Zusatzveranstaltungen erwartet

Zum Inhalt:

Warum überhaupt japanisches Recht?

Das japanische Recht wurde stark vom deutschen Recht beeinflusst. Das Angebot zum japanischen Recht an der Universität Augsburg nimmt diese Verknüpfung zum Anlass, ei-ne rechtsvergleichende Veranstaltung anzubieten. Der Aufbau der Veranstaltung ist an Fällen orientiert. Anhand von Fallgestaltungen, die sich in vergleichbarer Weise in beiden Ländern ereignen können, wird vorgestellt, wie sie in Deutschland und Japan jeweils ge-löst werden würden. Teilweise kommt es dabei zu überraschend unterschiedlichen Ergeb-nissen.

Ausgangspunkt der Vorlesungen ist immer eine Darstellung der deutschen Rechtslage und darauf aufbauend werden die japanischen Lösungsansätze erörtert. Durch dieses Konzept werden nicht nur die Grundzüge des japanischen Rechts erläutert, vielmehr wird auch ein besseres Verständnis des deutschen Rechts erzielt.

Kenntnisse der japanischen Sprache sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Es werden aber jeweils auch die wichtigsten japanischen Fachbegriffe erläutert. Durch das dadurch erlangte Vokabular steigt die Chance, einen der raren Praktikumsplätze in Japan zu erlan-gen. Japanische Sprachkurse werden im Sprachenzentrum der Universität Augsburg ange-boten.

Themenbereiche

Rechtsgeschichte:

Nach dem Zusammenbruch des japanischen Shogunats Mitte des 19. Jahrhunderts musste Japan mit den westlichen Mächten nachteilhafte Verträge schließen, um eine Kolonialisie-rung abzuwenden. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Japan kein Rechtssystem nach westli-chem Verständnis und um in den Kreis der Führungsmächte der damaligen Welt zu stoßen nahm sich die japanische Regierung vor, dass das Land radikal nach westlichen Maßstä-ben umstrukturiert wird. In diesem Zusammenhang wurden viele Elemente des deutschen Rechts übernommen.

Obwohl sich Japan seit dem zweiten Weltkrieg im Wesentlichen am US-amerikanischen Recht orientiert, wirkt der deutsche Einfluss auf das japanische Recht bis heute fort. Dies wird anhand von Beispielen erläutert.

Juristenausbildung:

Die Aufnahmeprüfung zur Universität ist für die meisten Japaner wahrscheinlich die wich-tigste Prüfung in ihrem Leben. In dieser Einheit wird erläutert, weshalb man als Jurastu-dent nicht automatisch eine Karriere als Volljurist anstrebt. Vielmehr sind sogenannte „Law Schools“ für die Ausbildung von Volljuristen zuständig.

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zahl der Personen, welche das Staatsexamen beste-hen können, vom Staat vorgegeben. Deshalb gibt es einen intensiven Wettbewerb um die wenigen Plätze. Zudem wird in dieser Stunde erläutert, wie das Berufsbild von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten in Japan ist. Dabei wird immer auch der Bezug zum deutschen System hergestellt.

Verfassungsrecht:

Der japanische Kaiser ist „Symbol des Staates“. Eine vergleichbare Position gibt es in Deutschland nicht. Der Legende nach stammt der Kaiser von der Sonnengöttin Amaterasu ab, die in der Vorzeit gelebt hat. Der derzeitige Kaiser hat 2019 abgedankt. Warum dies problematisch ist und welche Rolle der Kaiser im zweiten Weltkrieg hatte, wird in dieser Vorlesung thematisiert.

Die japanische Verfassung wurde bereits 1946 verabschiedet und unter dem Eindruck des damals gerade erst beendeten Zweiten Weltkriegs hat man ein absolutes Kriegsverbot in die Verfassung geschrieben. Diese Vorschrift ist sehr umstritten und soll in absehbarer Zukunft geändert werden. Die Hintergründe dieser Diskussion werden erläutert. Die Be-sonderheiten des japanischen Staatsaufbaus haben es bislang unmöglich gemacht die Verfassung zu ändern.

Strafrecht:

Japan ist eines der sichersten Länder der Welt. Offene Kriminalität ist praktisch unbe-kannt. Es wird untersucht, ob dies – zumindest auch – am Strafrechtssystem liegt. Beson-derheiten sind eine Verurteilungsquote von 99,9 %. Zudem ist Japan eines der wenigen westlichen Industrieländer, welches die Todesstrafe verhängt und auch vollstreckt.

Das materielle Strafrecht in Japan ähnelt dem deutschen Strafrecht. In prozessualer Hin-sicht gibt es aber erhebliche Unterschiede, da sich Japan für ein Strafverfahren im Partei-enprozess entschieden hat. Im Rahmen dieser Stunde werden die Grundzüge des japani-schen Strafrechts behandelt. Die Strafzumessung wird anhand konkreter Beispiele erläu-tert. In der Regel sind die in Japan verhängten Strafen deutlich höher als in Deutschland.

2009 wurde eine Laienbeteiligung in Strafsachen in Japan eingeführt. Dieses neue System wird vorgestellt und insbesondere die Auswirkungen des Systems auf die Verhängung der Todesstrafe werden diskutiert.

Zivilrecht:

Das japanische Zivilgesetzbuch beginnt mit der Vorschrift „Treu und Glauben“ und dies ist sehr programmatisch. Denn in Japan werden juristische Ergebnisse immer dahingehend überprüft, ob sie mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden vereinbar sind. Ansons-ten sind regelmäßig Korrekturen erforderlich. Diese japanische Besonderheit wird anhand von Fallbeispielen erläutert.

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Zivilprozessordnung liegen. Die deutsche Zivilpro-zessordnung war zwar Vorbild der japanischen Zivilprozessordnung. Dennoch gibt es star-ke Unterschiede. Konsenslösungen werden als vorteilhaft angesehen. Entsprechend ha-ben sich in Japan in den letzten Jahrzehnten neue Schlichtungs- und Mediationsverfahren entwickelt, die im internationalen Vergleich als sehr modern gelten.

Konzept der Veranstaltung

Zu den am Ende dieses Abschnitts benannten Themen sollen die SeminarteilnehmerInnen eine schriftliche Arbeit erstellen, die sie mündlich in der Veranstaltung vorstellen.

In der Einführungsveranstaltung werden die Themen vergeben und in der Folgeveranstal-tung werden die Themen mit den Teilnehmern, die eine schriftliche Arbeit erstellen müs-sen, weiter vertieft. Zur Unterstützung wird zudem ein Rhetorikkurs angeboten werden. Die Hauptveranstaltung selber auf Grund der Corona-Pandemie in Kleingruppen im Onli-ne-Format stattfinden. In diesem Semester wird der mündliche Teil des Seminars nicht auf den Themen der schriftlichen Arbeiten beruhen, vielmehr werden aktuelle Themen aus Japan wertend diskutiert.

Folgende Themen können von den teilnehmenden Studierenden behandelt werden (die Aufzählung ist nicht abschließend):

- Das Rechtssystem im Japan der Edo-Zeit
- Das Recht zur Selbsttötung als privilegierte Bestrafung
- Die ersten Verträge Japans mit westlichen Mächten (ungleiche Verträge)
- Das Wirken deutscher Juristen in Japan im 19. Jhd.
- Die rechtliche Organisation des Kriegsgefangenenlagers in Bando
- Die japanische Verfassung
- Die Stellung des japanischen Kaisers
- Das Kriegsverbot in der japanischen Verfassung
- Der Staatsaufbau in Japan
- Juristenausbildung in Japan
- Die Staatsanwaltschaft in Japan
- Jugendkriminalität in Japan
- Das Schöffenrichtersystem in Japan
- Die Todesstrafe in Japan
- Der „Deal“ im deutschen und im japanischen Strafrecht
- Arbeitsrecht, insbesondere Tod durch Überarbeitung
- Schadensersatzrecht in Japan
- Übertragung von Immobilien in Japan, insbesondere Gutglaubensschutz
- Juristische Aufarbeitung des Atomunfalls in Fukushima

Aktuelle Themen:

- Coronabedingte Notstandsgesetze in Japan
- Der Fall Charlos Ghosn
- Die Stellung des japanischen Ministerpräsidenten
- Rechtliche Grundlagen der Abenomics
- Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan
- Rechtliche Stellung der Frau in Japan und Deutschland im Vergleich
- Wer trägt die Kosten für die Verschiebung der Olympischen Spiele
- Walfang in Japan und internationale Verpflichtungen Japans
- Stellung der Leprakranken in Japan; Kompensation nach Ungleichbehandlung
- Die Stellung des dritten Geschlechts in Japan
- Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Verfassungsrechtliche Sicht)
- Verbraucherschutz in Japan
- Die Behandlung von Doping in Japan
- Rechtsfragen in Zusammenhang mit den Olympischen Spielen
- Verbraucherkreditregulierung in Japan
- Rechtsvergleich mit Japan in Deutschland und den USA – unterschiedliche Ansätze
- Das Patenterteilungsverfahren in Japan – neueste Entwicklungen
- Klimawende in Japan – Förderung von alternativer Energie
- IPR – Internationales Privatrecht (Grundlagen, Unterschiede Japan – EU)
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Behandlung/ Anfechtung von Entscheidungen von Schiedsgerichten

Die Studierenden sollen eine schriftliche Arbeit erstellen und die Ergebnisse der Arbeit 10 – 12 Minuten vorstellen. Diese Vorträge sind Teil der Vorlesung und sollen dazu beitragen ein höheres Problembewusstsein bei den Teilnehmern für die Besonderheiten des japanischen Rechts zu erzeugen.