Die Vortragsreihe soll den Studierenden einen Überblick über die Rechte des Opfers im Strafprozess vermitteln. Inhalt der Vorträge ist die Tätigkeit eines Opferanwalts/einer Opferanwältin im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und eines sich anschließenden Hauptverfahrens vor Gericht. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Deliktsbereich der häuslichen Gewalt, der Sexualstraftaten sowie der Tötungsdelikte. Im Zusammenhang mit der häuslichen Gewalt wird das sog. Gewaltschutzverfahren besprochen. Zudem soll ein Überblick über die Systematik der Sexualstraftaten im Strafgesetzbuch vermittelt werden.
Die Vorlesung soll den Studierenden einen Einblick in die Praxis einer Opferanwältin geben und die Stellung des Opfers im Strafprozess näher beleuchten.
Die Vorlesung wird abgehalten von Dr. Isabel Kratzer-Ceylan, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Traumaberaterin (https://kanzlei-kuehn.de/):
Frau Dr. Kratzer-Ceylan ist seit 2018 im Team der Kanzlei und arbeitet vorwiegend auf allen Gebieten des Strafrechts. Neben der Strafverteidigung widmet sie sich dem Opferschutz und ist hierbei als Opferanwältin tätig. Vor ihrer Tätigkeit in der Kanzlei war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Augsburg tätig und befasste sich im Rahmen ihrer Doktorarbeit ausführlich mit dem Thema der sexuellen Gewalt. Im Anschluss absolvierte sie eine Ausbildung zur Traumaberaterin und arbeitete bereits nebenberuflich als Rechtsanwältin.
Die Vortragsreihe soll den Studierenden einen Überblick über die Rechte des Opfers im Strafprozess vermitteln. Inhalt der Vorträge ist die Tätigkeit eines Opferanwalts/einer Opferanwältin im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und eines sich anschließenden Hauptverfahrens vor Gericht. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Deliktsbereich der häuslichen Gewalt, der Sexualstraftaten sowie der Tötungsdelikte. Im Zusammenhang mit der häuslichen Gewalt wird das sog. Gewaltschutzverfahren besprochen. Zudem soll ein Überblick über die Systematik der Sexualstraftaten im Strafgesetzbuch vermittelt werden.
Die Vorlesung soll den Studierenden einen Einblick in die Praxis einer Opferanwältin geben und die Stellung des Opfers im Strafprozess näher beleuchten.