Für die Belegung des Hauptseminars sieht die Studienordnung einen erfolgreichen Besuch eines propädeutischen Seminars oder einer Exegese vor (§ 35 Studien- und Prüfungsordnung).
Das hier angekündigte Proseminar richtet sich insbesondere an Studenten (m/w/d) ab dem 2. Fachsemester, die sich für Strafrecht und Grundlagen des Rechts interessieren. Auch internationale Studierenden (Erasmus, LL.M.) sind herzlich willkommen.