Seminar: Einführung in das japanische Recht - Details

Seminar: Einführung in das japanische Recht - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Einführung in das japanische Recht
Semester WS 2024/25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 3
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Vorbesprechung Montag, 21.10.2024 18:00 - 19:30
Nächster Termin Montag, 21.10.2024 18:00 - 19:30, Ort: (Gebäude H, Raum 1012)
Teilnehmende maximal 20 Studierende
Voraussetzungen Das Anfertigen einer schriftlichen Hausarbeit, deren Inhalt zusammenfassend mündlich vorgetragen werden soll, ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Seminar.
Veranstaltung findet in Präsenz statt / hat Präsenz-Bestandteile Ja
Veranstaltung findet online statt / hat Remote-Bestandteile Ja
Hauptunterrichtssprache deutsch
Sonstiges Die Studierenden sollen eine schriftliche Arbeit erstellen und die Ergebnisse der Arbeit 10 – 12 Minuten vorstellen. Diese Vorträge sind Teil der Vorlesung und sollen dazu beitragen, ein höheres Problembewusstsein bei den Teilnehmenden für die Besonderheiten des japanischen Rechts zu erzeugen.

Räume und Zeiten

(Gebäude H, Raum 1012)
Montag, 21.10.2024 18:00 - 19:30
Mittwoch, 23.10.2024 18:00 - 20:15
Montag, 25.11.2024 18:00 - 19:30
Mittwoch, 11.12.2024 17:30 - 20:30
Samstag, 14.12.2024 09:00 - 18:00
Mittwoch, 08.01.2025 18:00 - 19:30
(Gebäude H, Raum 1012 - ggf. online)
Montag, 04.11.2024 17:00 - 20:00
Keine Raumangabe
Freitag, 13.12.2024 15:00 - 19:00

Kommentar/Beschreibung

Das japanische Recht wurde stark vom deutschen Recht beeinflusst. Das Angebot zum japanischen Recht an der Universität Augsburg nimmt diese Verknüpfung zum Anlass eine rechtsvergleichende Veranstaltung anzubieten. Der Aufbau der Veranstaltung ist an Fällen orientiert. Anhand von Fallgestaltungen, die sich in vergleichbarer Weise in beiden Ländern ereignen können, wird vorgestellt, wie sie in Deutschland und Japan jeweils gelöst werden würden. Teilweise kommt es dabei zu überraschend unterschiedlichen Ergebnissen.

Ausgangspunkt der Vorlesungen ist immer eine Darstellung der deutschen Rechtslage und darauf aufbauend werden die japanischen Lösungsansätze erörtert. Durch dieses Konzept werden nicht nur die Grundzüge des japanischen Rechts erläutert, vielmehr wird auch ein besseres Verständnis des deutschen Rechts erzielt.

Kenntnisse der japanischen Sprache sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Es werden aber jeweils auch die wichtigsten japanischen Fachbegriffe erläutert. Durch das dadurch erlangte Vokabular steigt die Chance einen der raren Praktikumsplätze in Japan zu erlangen. Japanische Sprachkurse werden im Sprachenzentrum der Universität Augsburg angeboten.