Hauptzielgruppe sind die Studierenden zum Mag. Theol., angesprochen sind aber auch alle anderen Studierenden und Promovierenden der Kath.-Theol. und der Juristischen Fakultät
Im Rahmen von „De Processibus Matrimonialibus“ kommen jedes Jahr Ende November Wissenschaft und kirchenrechtliche Praxis ins Gespräch. Namhafte Referent/innen aus Wissenschaft und Praxis werden aktuelle kirchenrechtliche Fragen vortragen und diskutieren. Studierende erhalten dabei die Möglichkeit zu Austausch und Begegnung mit einem internationalen Fachpublikum. Mit DPM verbindet sich ein Hauptseminar für Studierende der Universität Augsburg.
Termin für die obligatorische Vorbesprechung ist der 23.10.19 von 13.15 bis 14 Uhr in Raum 4142 D.
Studierende, die sich für den Studierendenpreis bewerben, sind von der DPM-Teilnahmegebühr befreit.
„De Processibus Matrimonialibus“ wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter/innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen und hat sich im Laufe der Jahre zu einer Veranstaltung zur wissenschaftlichen Fortbildung von Studierenden und Promovierenden des Kirchenrechts und der Theologie, zur Förderung von Nachwuchswissenschaftler/innen sowie zum wissenschaftlichen Austausch zwischen praktizierenden und angehenden Kirchenrechtler/innen und renommierten Wissenschaftler/innen entwickelt. Die Internationalität der Referent/innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z.B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis, Forschung und Lehre, wovon insbesondere auch die anwesenden Nachwuchswissenschaftler/innen durch die Vorträge und Gespräche profitieren können, mit sich.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Zeitgesteuerte Anmeldung: De Processibus Matrimonialibus".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Die Anmeldung ist möglich von 03.09.2019, 00:00 bis 18.10.2019, 23:59.