Die postkoloniale Völkerrechtstheorie geht davon aus, dass koloniale Strukturen nicht mit der formellen Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonien zu einem Ende kamen, sondern setzen sich auf verschiedenen Wegen fort. Dies gibt Anlass zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Völkerrechtsordnung und deren Entwicklungspotentialen.
Im Seminar erfolgt dies anhand:
- Abstrakter Fragestellungen, die sich mit den historischen und theoretischen Grundlagen auseinander setzen.
- Einzelner Referenzgebiete wie z.B. Umwelt- und Klimaschutz, Migration und Menschenrechte.
Die Vorbesprechung findet am Mittwoch, den 19. April um 14 Uhr in Raum 1012 statt.