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Seminar: Embargos und Strafrecht (SP V und VI) - Details
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Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Embargos und Strafrecht (SP V und VI)
Semester SS 2024
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 29
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel - Deutsches, europäisches und internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Vorbesprechung Montag, 15.04.2024 14:00 - 15:00
Erster Termin Montag, 15.04.2024 14:00 - 15:00, Ort: (via Zoom)
Online/Digitale Veranstaltung Veranstaltung wird in Präsenz abgehalten.
Hauptunterrichtssprache deutsch

Räume und Zeiten

(via Zoom)
Montag, 15.04.2024 14:00 - 15:00

Kommentar/Beschreibung

Im Sommersemester 2024 wird Prof. Kubiciel gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Christian Pelz ein Seminar anbieten zum Thema "Embargos und Strafrecht" (SP V und VI)
Die einzelnen Themen werden in einem digitalen Vorgespräch erläutert, Literaturhinweise erleichtern den Einstieg.

Eine Videokonferenz mit Vergabe der Themen wird stattfinden am
Montag, den 15.04.2024, 14:00 Uhr per Zoom

Das Seminar selbst findet als Blockseminar statt. Die Themen werden im Rahmen der Vorbesprechung vergeben. Folgende Themen stehen zur Verfügung:

1. Die Verweisung auf nicht mehr geltende Vorschriften bei Blanketttatbeständen - Kodifiziert § 30 AWG eine Ausnahme oder eine Regel?
2. Der Irrtum über das Verbotensein oder die Genehmigungspflicht im Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht - Zur Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum
3. Ist (bzw. wann ist) die Umgehung von Sanktionen strafbar?
4. Voraussetzungen und Rechtsschutz bei der Beschlagnahme zur Sicherung der strafrechtlichen Einziehung bei Sanktionsverstößen nach § 111b StPO und der Sicherstellung nach §§ 3, 11 SanktDG
5. Kann die sanktionierte Person selbst (Handlungs- oder Unterlassungs-)Täter eines Verstoßes ge-gen das Einfriergebot (Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 i.V.m. § 18 Abs. 1 lit. c) AWG) sein?
6. Die Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das mittelbare Breitstellungsverbot nach § 18 Abs. 1 lit. a) AWG und die Bedeutung der Tz. 66 EU Best Practices (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8519-2018-INIT/de/pdf).
7. Sind Zuwiderhandlungen gegen Unterrichtungspflichten nach Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bzw. Art. 6b Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ahndbar?
8. Welche Bedeutung haben Art. 10 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bzw. Art. 10 Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 für die Ahndbarkeit von Sanktionsverstößen nach §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 AWG?
9. Ist die Nichterfüllung zivilrechtlich wirksamer Verträge mit russischen Geschäftspartnern aus geschäftspolitischen Gründen strafbar?
10. Machen sich deutsche Geschäftsführer von russischen Tochtergesellschaften deutscher Unter-nehmen nach § 18 Abs. 1 AWG strafbar, wenn sie versuchen, sanktionierte Waren von Unter-nehmen in der EU oder im Ausland zu beschaffen?
11. Finanzsanktionen (Einfrierge- und Bereitstellungsverbot) als Waffe gegen Korruption? - besteht strafrechtlicher Handlungsbedarf?
12. Welche strafrechtlichen Sorgfaltspflichten treffen deutsche Unternehmen bei Geschäften mit sanktionierten Ländern oder Personen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken?

Der Umfang der Seminararbeit beträgt 23 bis max. 25 Seiten (40.000 – 60.000 Zeichen) reiner Text inkl. Leerzeichen und Fußnoten, Abstand: eineinhalb Zeilen, Rand: ein Drittel rechts. Die Abgabe erfolgt sechs Wochen nach der Vorbesprechung.

Interessierte können sich unter Nennung von drei Themen unter Angabe der Matr.-Nr. anmelden (sekre-tariat.kubiciel@jura.uni-augsburg.de). Wir werden sodann zu einer digitalen Vorbesprechung einladen.

An- und Abmeldung über STUDIS: 15.04.2024 – 29.04.2024
Abgabe der Seminararbeit in Papierform und
durch Einstellung auf Digicampus: 28. Mai 2024, 12:00 Uhr