Das Strafrecht, als schärfstes Schwert des Staates, als ultima ratio, sanktioniert insbesondere Verletzungen von Leib und Leben, dem Eigentum und Vermögen.
Welche Rechtsgüter schützen aber Tatbestände wie Bedrohung und die Nachstellung? Es wird diskutiert, dass sie dem Schutz von Gefühlen dienen. Die Beeinträchtigung solcher wird auch als Grund der qualifizierten Strafbarkeit des Wohnungseinbruchsdiebstahls gesehen. Selbst bei der Körperverletzung spielen Gefühle eine Rolle, denn die körperliche Misshandlung (§ 223 I Alt. 1 StGB) knüpft an eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens an.
In diesem Seminar sollen zu einer Auswahl von Straftatbeständen folgende Fragen erörtert werden:
Was sind die durch die Tatbestände geschützten Rechtsgüter: Sind es Gefühle? Setzen die Tatbestände eine Gefühlsverletzung voraus, werden sie abstrakt geschützt oder ist eine Gefühlsverletzung bloße Begleiterscheinung des tatbestandlichen Geschehens?
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 3. Fachsemester, die als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Seminar im Schwerpunktbereich an einem propädeutischen Seminar teilnehmen wollen (§ 35 StudienO). Anzufertigen ist eine schriftliche Ausarbeitung; die Ergebnisse der Arbeiten sind im Seminar zu referieren und werden dort gemeinsam diskutiert. Das propädeutische Seminar dient als Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten.
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