Wenngleich nicht abschließend geklärt ist, wie viele Migrationsbewegungen tatsächlich auf den Klimawandel zurückgehen, kann man jedenfalls davon ausgehen, dass Klimaveränderungen zumindest dazu beitragen, auch indem sie Fluchtursachen hervorrufen oder verstärken.. In der Rechtsordnung findet die „Klimaflucht“ allerdings bisher nicht hinreichend Beachtung. Daraus ergeben sich Schutzlücken und Regelungsdefizite. In dem Seminar soll erarbeitet werden, wie diese aufgelöst werden.
Die Vorbesprechung findet am Donnerstag, den 19. Oktober um 15 Uhr im Zentrum für Klimaresilienz (Gebäude I), Raum 2207 (1. OG) statt. In diesem Rahmen werden die Ausgabe- und Seminartermin besprochen.