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Seminar: Blockseminar zum Thema „‚Volenti non fit iniuria‘ im Medizinrecht“ - Details
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Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Blockseminar zum Thema „‚Volenti non fit iniuria‘ im Medizinrecht“
Semester WS 2022/23
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 4
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Jörg Neuner - Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht sowie Rechtsphilosophie
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Teilnehmende Das Seminar richtet sich an die Studierenden des klassischen Studiengangs
der Rechtswissenschaften und kann als Prüfungsleistung vorwiegend im Schwerpunktbereich VI „Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht“ eingebracht werden.
Voraussetzungen In die Gesamtnote geht neben der schriftlichen Seminararbeit auch der
mündliche Vortrag mit ein.
Lernorganisation Eine Liste der Referatsthemen liegt im Sekretariat (Zimmer-Nr. 1066) aus. Interessierte werden gebeten, sich mit einem Motivationsschreiben und einer Notenübersicht für ein Thema zu bewerben. Über jede Bewerbung wird zeitnah nach deren Eingang entschieden.
Leistungsnachweis Der Zeitraum für die Bearbeitung wird jeweils individuell und in Absprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber festgelegt, wobei die Länge der Bearbeitungszeit prüfungsrechtlich vorgegeben ist.
Online/Digitale Veranstaltung Veranstaltung wird in Präsenz abgehalten.
Hauptunterrichtssprache deutsch

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe

Kommentar/Beschreibung

Das Seminar richtet sich an die Studierenden des klassischen Studiengangs der Rechtswissenschaften und kann als Prüfungsleistung vorwiegend im Schwerpunktbereich VI „Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht“ eingebracht werden.

In die Gesamtnote geht neben der schriftlichen Seminararbeit auch der mündliche Vortrag mit ein.

Eine Liste der Referatsthemen liegt im Sekretariat (Zimmer-Nr. 1066) aus. Interessierte werden gebeten, sich mit einem Motivationsschreiben und einer Notenübersicht für ein Thema zu bewerben. Über jede Bewerbung wird zeitnah nach deren Eingang entschieden.

Der Zeitraum für die Bearbeitung wird jeweils individuell und in Absprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber festgelegt, wobei die Länge der Bearbeitungszeit prüfungsrechtlich vorgegeben ist.