Digicampus
Seminar: Embargos und Strafrecht - Details
Sie sind nicht in Stud.IP angemeldet.
Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten.

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe

Kommentar/Beschreibung

Die einzelnen Themen werden in einem digitalen Vorgespräch erläutert, Literaturhinweise erleichtern den Einstieg.

Eine Videokonferenz mit Vergabe der Themen wird stattfinden am
Montag, den 06.11.2023, 14:00 Uhr per Zoom

Das Seminar selbst findet als Blockseminar statt. Die Themen werden im Rahmen der Vorbesprechung vergeben. Folgende Themen stehen zur Verfügung:

1. § 30 AWG: Kodifizierung allgemeiner Rechtsgrundsätze oder Dammbruch im Wirtschaftsstrafrecht?
2. Der Rechtscharakter des Irrtums über das Verbotensein oder die Genehmigungspflicht im Au-ßenwirtschafts- und Sanktionsrecht
3. Ist (bzw. wann ist) die Umgehung von Sanktionen strafbar?
4. Die Strafvorschriften des § 18 Abs. 5a AWG und § 16 Abs. 1 SanktDG und das nemo tenetur-Verbot
5. Voraussetzungen und Rechtsschutz bei der Beschlagnahme zur Sicherung der strafrechtlichen Einziehung bei Sanktionsverstößen nach § 111b StPO und der Sicherstellung nach §§ 3, 11 SanktDG
6. Kann die sanktionierte Person selbst (Handlungs- oder Unterlassungs-)Täter eines Verstoßes gegen das Einfriergebot (Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 i.V.m. § 18 Abs. 1 lit. c) AWG sein?
7. Die Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das mittelbare Breitstellungsverbot nach § 18 Abs. 1 lit. a) AWG und die Bedeutung der Tz. 66 EU Best Practices (https://data.consilium.europa.eu/doc/
document/ST-8519-2018-INIT/de/pdf).
8. Sind Zuwiderhandlungen gegen Unterrichtungspflichten nach Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bzw. Art. 6b Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ahndbar?
9. Welche Bedeutung haben Art. 10 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bzw. Art. 10 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 für die Ahndbarkeit von Sanktionsverstößen nach §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 AWG?
10. Die Nichterfüllung wirksamer Verträge mit russischen Geschäftspartnern – ein Fall für den Staatsanwalt?
11. Strafbarkeitsrisiken deutscher Geschäftsführer von russischen Unternehmen bei der Beschaffung von sanktionierten Waren nach § 18 Abs. 1 AWG
12. Finanzsanktionen (Einfrierge- und Bereitstellungsverbot) als Waffe gegen Korruption? – besteht strafrechtlicher Handlungsbedarf?
13. Welche strafrechtlichen Sorgfaltspflichten treffen deutsche Unternehmen bei Geschäften mit sanktionierten Ländern oder Personen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken?
14. Außenhandelssanktionen als Reaktion auf strategische Korruption

Der Umfang der Seminararbeit beträgt 23 bis max. 25 Seiten (40.000 – 60.000 Zeichen) reiner Text inkl. Leerzeichen und Fußnoten, Abstand: eineinhalb Zeilen, Rand: ein Drittel rechts. Die Abgabe erfolgt sechs Wochen nach der Vorbesprechung.
Interessierte können sich unter Nennung von drei Themen unter Angabe der Matr.-Nr. anmelden (sekre-tariat.kubiciel@jura.uni-augsburg.de). Wir werden sodann zu einer digitalen Vorbesprechung einladen.

An- und Abmeldung über STUDIS: 06.11.2023 – 20.11.2023
Abgabe der Seminararbeit in Papierform und
durch Einstellung auf Digicampus: 19. Dezember 2023, 12:00 Uhr