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Proseminar: Einführung in das japanische Recht - Proseminar/Einführungsveranstaltung - Details
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Lehrveranstaltung wird online/digital abgehalten.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Proseminar: Einführung in das japanische Recht - Proseminar/Einführungsveranstaltung
Untertitel Proseminar/Einführungsveranstaltung
Semester WS 2019/20
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 17
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht
Veranstaltungstyp Proseminar in der Kategorie Lehre
Vorbesprechung Donnerstag, 24.10.2019 17:30 - 19:00
Erster Termin Donnerstag, 24.10.2019 17:30 - 19:00, Ort: (Gebäude H, Raum 2002a)
Teilnehmende Vorlesung (unbegrenzt, qualifiziert zur Teilnahme am Proseminar im Sommersemester 2019) und Proseminar (max.10 Teilnehmer)
Voraussetzungen Kenntnisse der japanischen Sprache sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Es werden aber jeweils auch die wichtigsten japanischen Fachbegriffe erläutert. Durch das dadurch erlangte Vokabular steigt die Chance einen der raren Praktikumsplätze in Japan zu erlangen. Japanische Sprachkurse werden im Sprachenzentrum der Universität Augsburg angeboten.
Online/Digitale Veranstaltung Veranstaltung wird online/digital abgehalten.
Hauptunterrichtssprache deutsch
Weitere Unterrichtssprache(n) japanisch
Sonstiges Die Pro-Seminar-Teilnehmer, die eine schriftliche Arbeit abgeben, müssen sich verbindlich in studis anmelden. Dies muss ab 24.10. bis maximal 10.11.2019 erfolgt sein.

Die Abgabe der Arbeit erfolgt zu Beginn der Blockveranstaltung am Freitag, den 13.12.2019 direkt bei Herrn Dr. Schön.

Räume und Zeiten

(Gebäude H, Raum 2002a)
Donnerstag, 24.10.2019, Donnerstag, 07.11.2019, Donnerstag, 28.11.2019, Donnerstag, 05.12.2019, Donnerstag, 09.01.2020 17:30 - 19:00
(Gebäude H, Raum 2004)
Freitag, 13.12.2019 15:00 - 20:00
Samstag, 14.12.2019 09:00 - 18:30

Kommentar/Beschreibung

Neues Konzept ab dem Wintersemester 2018/ 2019

Bislang wurden im Rahmen des Angebots zum japanischen Recht Vorlesungen mit dem Thema „Einführung in das japanische Recht“ im Wintersemester angeboten. Aufbauend auf diese Vorlesungen gab es im Sommersemester ein Proseminar, in dem Studenten vertiefend zu ausgewählten Themen Arbeiten gefertigt haben.

Zukünftig – beginnend ab dem Wintersemester 2018/19 – soll auch im jeweiligen Wintersemester ein Proseminar angeboten werden. Dabei soll der Charakter als Einführungsveranstaltung in das japanische Recht beibehalten werden. Die Beiträge der Studenten sollen den Unterricht unterstützen und hinsichtlich ausgewählter Teilbereiche unterstützen.

Die Veranstaltung ist so aufgebaut, dass es nach einer Einführungsveranstaltung eine Veranstaltung zur Themenvergabe und zu den formalen Anforderungen an eine schriftliche Hausarbeit gibt. Die Hauptveranstaltung findet als Blockveranstaltung statt.

Folgende Themen können von den teilnehmenden Studenten behandelt werden:

- Das Rechtssystem im Japan der Edo-Zeit
- Das Wirken deutscher Juristen in Japan im 19. Jhd.
- Die japanische Verfassung
- Die Stellung des japanischen Kaisers
- Das Kriegsverbot in der japanischen Verfassung
- Der Staatsaufbau in Japan
- Juristenausbildung in Japan
- Die Staatsanwaltschaft in Japan
- Das Schöffenrichtersystem in Japan
- Arbeitsrecht, insbesondere Tod durch Überarbeitung
- Übertragung von Immobilien in Japan, insbesondere Gutglaubensschutz
- Juristische Aufarbeitung des Atomunfalls in Fukushima


Die Studierenden sollen eine schriftliche Arbeit erstellen und die Ergebnisse der Arbeit 10 – 15 Minuten vortragen. Diese Vorträge sind Teil der Vorlesung und sollen dazu beitragen ein höheres Problembewusstsein bei den Teilnehmern für die Besonderheiten des japanischen Rechts zu erzeugen.

Die Teilnehmer der Veranstaltung, die keine Proseminararbeit erstellen, können am Proseminar im folgenden Sommersemester teilnehmen.