Das Bayerische Staats- und Verfassungsrecht gehört zum Pflichtfachstoff in den juristischen Staatsexamina. Es war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Auch in der Zukunft ist damit zu rechnen, dass Probleme aus dem bayerischen Staatsrecht Prüfungsgegenstand sind. Die Vorlesung behandelt das bayerische Staatsrecht in den Grundzügen; sämtliche examensrelevanten Fragestellungen werden dargestellt.