Proseminar: Propädeutisches Seminar im Arbeitsrecht "Privatautonomie im Arbeitsrecht" - Details

Proseminar: Propädeutisches Seminar im Arbeitsrecht "Privatautonomie im Arbeitsrecht" - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Proseminar: Propädeutisches Seminar im Arbeitsrecht "Privatautonomie im Arbeitsrecht"
Semester SS 2023
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 3
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Martina Benecke - Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Veranstaltungstyp Proseminar in der Kategorie Lehre
Vorbesprechung Montag, 15.05.2023 10:00 - 11:00
Erster Termin Montag, 15.05.2023 10:00 - 11:00, Ort: (1011a)
Veranstaltung findet in Präsenz statt / hat Präsenz-Bestandteile Ja
Hauptunterrichtssprache deutsch

Räume und Zeiten

(1011a)
Montag, 15.05.2023 10:00 - 11:00

Kommentar/Beschreibung

Im Sommersemester 2023 veranstalte ich ein Propädeutisches Seminar zum Thema „Privatautonomie im Arbeitsrecht“. Vorkenntnisse im Arbeitsrecht werden nicht vorausgesetzt. Die Teilnehmerzahl ist auf zehn Teilnehmende begrenzt. Die Teilnahme ist nicht auf ein bestimmtes Fachsemester beschränkt, allerdings sind BWJ/MWJ-Studierende von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ihre verbindliche Anmeldung schicken Sie bitte unter Angabe von zwei Themenwünschen bis spätestens 12.05.2023 um 12:00 Uhr an christoph.westenrieder@jura.uni-augsburg.de. Bei Mehrfachnennung erfolgt die Themenvergabe per Los. Weitere Informationen, Vorgaben und Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten erhalten Sie in der Vorbesprechung, die am 15.05.2023 um 10:00 Uhr in Raum 1011a stattfindet. Die Abgabefrist für die schriftlichen Arbeiten endet am 26.06.2023 um 12:00 Uhr. Die mündlichen Vorträge finden am 11.07.2023 in Präsenz statt.

Themenliste:
1. Das Entgeltgleichheitsgebot und dessen Durchsetzung
2. Fragerecht des Arbeitgebers bei der Bewerbung
3. Kündigung in der Probezeit
4. Zulässigkeit von Kettenbefristungen
5. Vereinbarung einer Altersgrenze
6. Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit
7. Rückzahlungsvereinbarungen
8. Vereinbarung einer Vertragsstrafe
9. Die betriebliche Übung
10. Kündigungsverbot bei Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB

Gez. Christoph Westenrieder