Seminar: Urheberrecht - Seminar im JURA SP VIII - Details

Seminar: Urheberrecht - Seminar im JURA SP VIII - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Urheberrecht - Seminar im JURA SP VIII
Semester WS 2024/25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 7
erwartete Teilnehmendenanzahl 13
Heimat-Einrichtung Dekanat der Juristischen Fakultät
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Veranstaltung findet in Präsenz statt / hat Präsenz-Bestandteile Ja
Hauptunterrichtssprache deutsch

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe

Kommentar/Beschreibung

Das Seminar richtet sich an Studierende im Studiengang klassisch Jura im Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht).

Anmeldung und Termine

Die Vorbesprechung und Themenvergabe findet am Montag, 09. Dezember 2024
um 19:00 Uhr im Seminarraum 1013 statt.

Am Freitag, 20.12.2024, 12:00 Uhr beginnt die zweiwöchige Anmeldephase bei STUDIS.

Ende der Anmeldefrist ist Freitag, 03.01.2025, 12:00 Uhr.

Beginn der 4-wöchigen Bearbeitungszeit ist Dienstag, der 07. 01. 2025, 12:00 Uhr

Ende der Bearbeitungszeit und Abgabe der Seminararbeit:
Dienstag, 04. Februar 2025, 12:00 Uhr.

Die Arbeiten sind an der Juristische Fakultät in den Briefkasten des Prüfungsamtes (Briefkasten Nr. 32) einzuwerfen und zusätzlich bei Digicampus als Word-Datei und pdf-Datei im Dateiordner
hochzuladen.

Die Seminarreferate werden, voraussichtlich am Freitag, den 07.02.2025 beim Beck-Verlag in München stattfinden.

Die einzelnen Themenfelder:

1. Dogmatische Folgen der unterschiedlichen Werkbegriffe nach Unionsrecht („eigene geistige Schöpfung" für Computerprogramme, Datenbanken, Fotografien) und nationalem Werkbegriff („persönliche geistige Schöpfung“ für alle anderen Werke).

2. Rechtsprobleme bei der Frage der öffentlichen Wiedergabe nach Unionsrecht (Art. 3 I InfoSoc-RL) sowie nationalem Urheberrecht (§§ 20b, 22 UrhG) in

a) Hotels und Restaurants

b) Arztpraxen, Pflegeheimen und Altenheimen

c) Ferienwohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietshäusern

3. Trainieren von Sprachmodellen als eigene Nutzungsart?

4. Führt das Training von Sprachmodellen zu Vervielfältigungen im urheberrechtlichen Sinne?

5. Zulässigkeit der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Modellen nach §§ 44b UrhG.

6. Zulässigkeit der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Modelle nach § 60d UrhG.

7. Urheberrechtlicher Schutz von in Langsprache formulierten Antworten von Sprachmodellen unter Einsatz von KI (Chats).

8. Notwendigkeit eines neuen Leistungsschutzrechtes für Anbieter von KI-Modellen.

9. Was bedeutet „Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts auf den Weg bringen“ im Sinne des Art. 53 Abs. 1 lit. c KI-VO?

10. Urheberrechtsschutzfähigkeit von Prompts.

11. Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Anwendung von KI.