Das Seminar nimmt die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) und den Gerichtshof in Straßburg in den Blick. Der Gerichtshof steht vor der Herausforderung, jedes Jahr mehrere zehntausend Fälle bearbeiten zu müssen. Die Mitgliedstaaten und der Gerichtshof selbst verfolgen zur Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen verschiedene Lösungswege – etwa die Veränderung der Konvention selbst durch Zusatzprotokolle, durch die Veränderung der Rollenverteilung zwischen Gerichtshof und Europarat bei systemischen Menschenrechtsverletzungen und im Rahmen der Optimierung der Selbstorganisation des Gerichtshofes. Das Seminar nimmt auch die Staatenbeschwerde nach Artikel 33 EMRK mit in den Blick. Die Konflikte, die den Beschwerden zu Grunde liegen, tragen maßgeblich zur Arbeitsüberlastung des Gerichtshofes bei.