Im Rahmen von „De Processibus Matrimonialibus“ kommen jedes Jahr Ende November Wissenschaft und kirchenrechtliche Praxis ins Gespräch. Namhafte Referent/innen aus Wissenschaft und Praxis werden aktuelle kirchenrechtliche Fragen vortragen und diskutieren. Studierende erhalten dabei die Möglichkeit zu Austausch und Begegnung mit einem internationalen Fachpublikum. Mit DPM verbindet sich ein Hauptseminar für Studierende der Universität Augsburg.
Termin für die obligatorische Vorbesprechung ist der 4.11.2020 (online), die Zeit wird noch bekannt gegeben.
„De Processibus Matrimonialibus“ wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter/innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen und hat sich im Laufe der Jahre zu einer Veranstaltung zur wissenschaftlichen Fortbildung von Studierenden und Promovierenden des Kirchenrechts und der Theologie, zur Förderung von Nachwuchswissenschaftler/innen sowie zum wissenschaftlichen Austausch zwischen praktizierenden und angehenden Kirchenrechtler/innen und renommierten Wissenschaftler/innen entwickelt. Die Internationalität der Referent/innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z.B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis, Forschung und Lehre, wovon insbesondere auch die anwesenden Nachwuchswissenschaftler/innen durch die Vorträge und Gespräche profitieren können, mit sich.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Zeitgesteuert TN beschränkt / WS 2020/21".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 28.10.2020 um 02:59 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.
Die Anmeldung ist möglich von 02.10.2020, 00:00 bis 26.10.2020, 23:59.