Im Sommersemester 2021 werde ich zusammen mit Frau Wiss. Ass. Franziska Jung ein Seminar zum Thema „Aktuelle Rechtsfragen der Digitalisierung des Gesundheitswesen“ abhalten.
Folgende Themen können vergeben werden:
1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Telemedizin
2. Patient Empowerment durch E-Health
3. Datenschutzrechtliche Einwilligung und Digital Health
4. Gesundheitsdatenschutz durch Technik (Privacy by Design)
5. Gesundheitsdatenschutz im europäischen Vergleich
6. Die Übermittlung von Gesundheitsdaten in Drittstaaten
7. Der Schutz von Gesundheitsdaten in den USA
8. Versichertendaten im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
9. Corona-Tracing-Apps zwischen Daten- und Gesundheitsschutz
10. Der Anspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
11. Die elektronische Patientenakte (ePA)
12. Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
13. Gesundheitsdatenschutz und Forschungsprivileg
14. Datenspende für medizinische Forschungszwecke
15. Blockchain und Digital Health
16. KI in der Medizin
17. Zertifizierung von Medizinprodukte-Software in der EU
18. Zulassung von Medizinprodukte-Software in den USA
Das Seminar richtet sich primär an Studierende ab dem 5. Fachsemester (Schwerpunktbereiche VI). Studierende anderer Schwerpunktbereiche können auf formlosen Antrag hin zugelassen werden.
Sowohl die Vorbesprechung als auch die Seminarvorträge selbst werden per Videokonferenz stattfinden.
Die Hälfte der Themen wird auf Grundlage der Vornoten aller bisher im Studium erbrachten Leistungen nach der im Anmeldevordruck (dazu sogleich unten) angegebenen jeweiligen Präferenz vergeben. Die verbleibenden neun Themen werden ggfs. unter den restlichen Bewerber!nnen ausgelost. Die endgültige Themenfestlegung findet in der Vorbesprechung statt.
Interessierte füllen bitte den aus Digicampus herunterladbaren Anmeldevordruck aus und mailen ihn dann bis spätestens Montag, den 13. April 2021, 10.00 Uhr, zusammen mit einem Studis-Ausdruck zu den im Studium erbrachten Leistungen meiner PA Frau Bergholz (andrea.bergholz@jura.uni-augsburg.de). Die rechtzeitige und vollständige Übermittlung beider Dokumente ist zwingende Voraussetzung für die Seminarzulassung.
· Veranstaltungstermin: tbd (Freitag/Samstag oder Samstag/Sonntag)
· per Videokonferenz