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Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte und Römisches Privatrecht ("Rechtsgeschichte II") - Details
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Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte und Römisches Privatrecht ("Rechtsgeschichte II")
Untertitel Prüfung im Grundlagenfach der Zwischenprüfung (Studiengang Rechtswissenschaften)
Semester WS 2022/23
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 203
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Leonhard Hübner, M.Jur. (Oxford) - Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Lehre
Erster Termin Donnerstag, 20.10.2022 10:00 - 11:30, Ort: (HS 1010)
Voraussetzungen Keine.
Leistungsnachweis Semesterabschlussklausur im Grundlagenfach der Zwischenprüfung (Studiengang Rechtswissenschaften)

Die Vorlesungen "Rechtsgeschichte I" und "Römische Rechtsgeschichte und Römisches Privatrecht" stehen alternativ zueinander. Beide ermöglichen Ihnen je für sich das Ablegen einer Prüfung im Grundlagenfach der Zwischenprüfung (https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/jura/lehre-und-studium/rechtswissenschaft/). Sie können also entweder die Vorlesung "Rechtsgeschichte I" besuchen und dort die Klausur am Ende des Semesters schreiben oder die Vorlesung "Römische Rechtsgeschichte und Römisches Privatrecht" und hier die Klausur schreiben. In den kommenden Semestern wird es zudem wohl weitere Angebote zur Prüfung im Grundlagenfach der Zwischenprüfung geben (die dann auf der Fakultätshomepage bekannt gemacht werden); die Erfahrung zeigt freilich, dass es sich bewährt hat, den Zwischenprüfungsteil "Grundlagenfach" bereits im ersten Fachsemester zu erledigen, um sich dann ganz auf die Klausuren zum gelten Recht im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht konzentrieren zu können.
Sinnvoll ist es sicher, beide Angebote, "Rechtsgeschichte I" und "Römische Rechtsgeschichte und Römisches Privatrecht", am Anfang der Vorlesungszeit einmal auszuprobieren und dann zu entscheiden, welche Vorlesung Sie endgültig belegen, um dort die Klausur zu schreiben.
Online/Digitale Veranstaltung Veranstaltung wird in Präsenz abgehalten.
Hauptunterrichtssprache deutsch
Literaturhinweise Die Literaturhinweise werden in der ersten Vorlesung erläutert, ein vorheriger Kauf eines oder mehrerer Bücher empfiehlt sich nicht:

1. Überblicksdarstellungen
- Wesel, Geschichte des Rechts, 5. Auflage München 2022
- Wesel, Geschichte des Rechts in Europa, München 2010
- Manthe, Die Rechtskulturen der Antike, 2. Auflage München 2018

2. Kurzlehrbücher zum Römischen Privatrecht und zur Römischen Rechtsgeschichte
- Honsell/Fargnoli, Das römische Recht, 9. Auflage Bern 2021 (Vorauflage: Honsell, Römisches Recht, 8. Auflage Berlin 2015),
- Harke, Römisches Recht, 2. Auflage München 2016
- Meincke, Römisches Privatrecht, 4. Auflage Baden-Baden 2021
- Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Auflage München 2021

- Waldstein/Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 11. Auflage München 2014 (12. Auflage für 2023 angekündigt)
- Kunkel/Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, Nachdruck der 14. Auflage Köln 2015
Sonstiges Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird über DigiCampus Begleitmaterial zur Vorlesung (u.a. sämtliche Präsentationen) zur Verfügung gestellt.
ECTS-Punkte 6

Räume und Zeiten

(HS 1010)
Donnerstag: 10:00 - 11:30, wöchentlich (15x)

Kommentar/Beschreibung

Das geltende deutsche Zivilrecht, das im Kern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt ist, ist in seinen Inhalten ganz wesentlich durch die Pandektenwissenschaft geprägt. Diese Wissenschaftsrichtung prägte die deutsche Zivilrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts sehr nachhaltig. Hauptquelle der Pandektenwissenschaft waren die Rechtstexte des spätantiken römischen Rechts, auf denen die Zivilrechtsentwicklung Europas über anderthalb Jahrtausende ganz wesentlich aufbaute.
Ziel der Vorlesung ist der Erwerb eines Grundwissens zu den Hauptmerkmalen der europäischen
Rechtsgeschichte mit einem Schwerpunkt auf der Zivilrechtsentwicklung und Ausblicken in das Öffentliche und das Strafrecht. Die Veranstaltung vermittelt dabei auch einen ersten Überblick über die wesentlichen Entwicklungsstufen der geltenden europäischen Rechtsordnungen in ihrem übergreifenden Zusammenhang. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.