Digicampus
Impressum

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Installation der Universität Augsburg unter digicampus.uni-augsburg.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Zeitraum von Ende Januar bis Anfang Februar 2021 vorgenommenen Bewertung. Maßstab der Prüfung ist die EN 301 549 und der A sowie AA Status der WCAG 2.1. Überprüft wurden die Vorgaben der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) anhand der 60 Prüfschritte des BITV/WCAG-Tests.

Die Überprüfung bezieht sich auf das Stud.IP-Release 4.6.

Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

  • Überschriftenhierarchien werden auf manchen Seiten nicht vollständig eingehalten.

  • Für Bilder, Bedienelemente und grafische Elemente sind in manchen Fällen keine, falsche oder unzureichende Alternativen vorhanden.

  • Grafiken und Bedienelementen fehlen in manchen Fällen korrekte Auszeichnungen, so dass sie von Assistenzsystemen nicht richtig erfasst werden können.

  • Die Sprache in Alternativtexten ist teilweise in Englisch angegeben, ohne dass der Sprachwechsel korrekt ausgezeichnet ist.

  • Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.

  • Die sichtbare Reihenfolge von Seitenelementen weicht teilweise von der Reihenfolge im Quelltext ab.

  • Die Mindestanforderung an Kontraste ist nicht überall erfüllt.

  • Die Tastatursteuerung ist nicht uneingeschränkt benutzbar.

  • Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen über die Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z.B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.

Stud.IP wird derzeit in Bezug auf Barrierefreiheit überarbeitet. Folgende Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren werden voraussichtlich in die nächsten Versionen einfließen:

  • Attribute und Alternativtexte werden hinzugefügt und korrigiert, damit Screen-Reader Schaltflächen, Links, Bedienelemente und Grafiken korrekt interpretieren und passende Texte ausgeben können.

  • Die Hierarchien von Überschriften und Reihenfolge von Seitenelementen werden überarbeitet/korrigiert.

  • Sprachauszeichnungen werden vereinheitlicht.

  • Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare werden korrekt ausgezeichnet und sinnvoll verknüpft.

  • Eine Möglichkeit den Kontrast zu verändern, wird implementiert.

  • Die Tastatursteuerung korrigiert.

  • Aktionsmenüs und Akkordeonelemente werden überarbeitet.

  • Die responsive Navigation wird verbessert.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.10.2023 erstellt und zuletzt am 16.10.2023 aktualisiert.

Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen? Unser Meldeformular "Barriere melden" erreichen Sie unter folgendem Link:

[Barriere melden]

Für Fragen stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

[Kontakt/Support]

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung