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Seminar: Seminar "Die Methodenlehre im Arbeitsrecht", SP VII - Details
Sie sind nicht in Stud.IP angemeldet.
Lehrveranstaltung wird online/digital abgehalten.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Seminar "Die Methodenlehre im Arbeitsrecht", SP VII
Semester SS 2019
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 3
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Martin Maties - Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Vorbesprechung Donnerstag, 25.04.2019 10:00 - 11:30
Erster Termin Donnerstag, 25.04.2019 10:00 - 11:30, Ort: (1214)
Online/Digitale Veranstaltung Veranstaltung wird online/digital abgehalten.
Hauptunterrichtssprache deutsch

Räume und Zeiten

(1214)
Donnerstag, 25.04.2019 10:00 - 11:30

Kommentar/Beschreibung

I. Zugang zum Seminar
• Das Seminar wird im Studiengang Jura als Universitätsprüfungsmodul (Schwerpunkt VII) angeboten.
• Eine Seminarleistung (mit der Gewichtung 2/5) für das klassische Jurastudium kann insgesamt nur einmal erbracht werden und zwar erst dann, wenn Sie bereits erfolgreich
o an einem anderen Seminar oder
o an einem propädeutischen Seminar oder
o der Hausarbeit in der Quellenexegese
teilgenommen haben.
• Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Wahl eines Schwerpunktseminars Ihren Schwerpunktbereich unwiderruflich festlegen!


II. Zeitlicher Ablauf
• Zur Teilnahme am Seminar ist zunächst eine Anmeldung zur Vorbesprechung (Voranmeldung) nötig. Hierzu ist eine Mail an mein Sekretariat (manuela.herrnboeck@jura.uni-augsburg.de) zu schreiben. Dies ist noch bis zum 24.04.2019 um 10:00 Uhr möglich. Alle, die sich bis dahin angemeldet haben, dürfen an der Vorbesprechung teilnehmen.
• Im Rahmen der Vorbesprechung (25.04.2019 um 10:00 Uhr in Raum 1214) werden den angemeldeten Studierenden die jeweiligen Themen zugeteilt. Sollten mehr Anmeldungen als Themen vorliegen, so werden die Teilnehmer und deren Themen ausgelost.
• Nach der Vorbesprechung haben die Teilnehmer zwei Wochen (bis zum 09.05.2019 um 12:00 Uhr) Zeit, um sich verbindlich für das Seminar anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt über STUDIS.
o Eine Abmeldung vom Seminar ist bis zum Ablauf dieser Frist möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist die Anmeldung verbindlich.
o Bitte beachten Sie: Bei Nichtteilnahme trotz verbindlicher Anmeldung gilt die Prüfung als abgelegt und muss mit 0 Punkten bewertet werden.
• Ferner bedarf es innerhalb von 48 Stunden (also bis zum 27.04.2019 um 12:00 Uhr) einer Anmeldung zur entsprechenden Veranstaltung auf Digicampus.
o Erfolgt keine Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt, wird das zugewiesene Thema an andere Teilnehmer entsprechend der Rangfolge der Warteliste weitergegeben.
• Die Bearbeitungszeit beginnt am 25.04.2019 um 12:00 Uhr und endet am 06.06.2019 um 12:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssen sich die Seminararbeiten 2-fach in schriftlicher Ausführung (beide Exemplare gebunden) sowie in digitaler Form als Word-Dokument (CD-ROM) im tiefen Metallbriefkasten des Prüfungsamts der Juristischen Fakultät befinden. Ein Einwurf in den Briefkasten der Professur ist nicht zulässig und wird nicht als Zugang gewertet. Arbeiten, die nach 17:00 Uhr eingeworfen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für den postalischen Versand ist nur der rechtzeitige Zugang fristwahrend!
• Die mündlichen Vorträge finden am 24.07.2019 und am 25.07.2019 in der Abtei Frauenwörth auf der Fraueninsel im Chiemsee statt.
• Bei Verhinderung wegen Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Die Professur ist zu informieren. Eine Verlängerung der Arbeitszeit darf und kann durch den Veranstaltungsleiter nicht gewährt werden.

II. Schriftliche Arbeit
• Die schriftliche Seminararbeit darf 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Fußnoten, exkl. Gliederung und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Das Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Deckblatt und Inhaltsverzeichnis werden bei der Zeichenzahl nicht berücksichtigt. Zur angemessenen Lesbarkeit ist die Arbeit in 1 ½-fachem Zeilenabstand zu verfassen.
• Aufgezeigt werden soll, welche Rechtsfragen sich aus den mit dem jeweiligen Thema ergeben. Bei Urteilen, die einzuordnen sind, sind die Kernprobleme herauszustellen, diese sind in den aktuellen Stand von Literatur und Rechtsprechung einzuordnen. Sollten sich Änderungen zum Status Quo in der Rechtsprechung ergeben, so ist dies herauszuarbeiten. Sollten Sie berechtigte Kritik an Urteilen anbringen können, so ist die wissenschaftlich fundiert vorzunehmen. Es sollen dabei die verschiedenen in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Meinungen zur Sprache kommen, die Argumente nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet und bewertet werden.
• Versuchen Sie, sich in Ihrem Beitrag auf das Wesentliche zu beschränken. Es ist oft besser, eine Rechtsfrage vertieft zu erörtern, als sich in zahlreichen Problemen zu verzetteln. Beziehen Sie Stellung, etwa indem Sie sich einem Autor anschließen und darlegen, warum dessen Argumente Sie überzeugen. Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeit anhand eines „roten Fadens“ verläuft.
• Die schriftliche Seminararbeit muss die formellen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einhalten. Fertigen Sie eine Gliederung und ein Verzeichnis der verarbeiteten Literatur an.
• Die Werke müssen hier so genau bezeichnet werden, dass jeder Leser sie in jeder geordneten Bibliothek ohne Probleme finden kann: Verfasser, Titel und Untertitel, Auflage, Jahr. Vorsicht vor veralteten Auflagen. Belegen Sie Ihre Ausführungen in der Darstellung durch genaue Zitate der Fundstellen in den Fußnoten.
• Bemühen Sie sich, zu Beginn eine Einleitung zu verfassen, die den Leser an das im anschließenden Hauptteil bearbeitete Thema heranführt. Zum Abschluss sollte eine Zusammenfassung die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse wiedergeben.
• Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Sie alle in Ihrer Arbeit verwendeten Quellen vollständig angeben müssen. Zudem sind wörtliche Zitate immer durch entsprechende Satzzeichen („) zu kennzeichnen.

III. Mündlicher Vortrag
• Der mündliche Vortrag soll an den schriftlichen Beitrag anknüpfen, aber nicht die bloße Wiederholung des schriftlichen Beitrags oder eines Ausschnitts des schriftlichen Beitrags sein, sondern ein eigenständiges Problem des schriftlichen Beitrags vertiefen, aber auch verständlich vermitteln. Folglich müssen sich Aufbau und Inhalt von der schriftlichen Arbeit unterscheiden.
• Berücksichtigen Sie, dass die anderen Seminarteilnehmer mit Hilfe Ihres Beitrags an das Problem herangeführt und auf die Diskussion vorbereitet werden sollen. Stellen Sie auch dar, welche praktischen Folgen die von Ihnen erörterten Rechtsfragen haben.
• Beteiligen Sie sich an der Diskussion. Auch eine Äußerung, die sich später als falsch herausstellt, kann weiterführen. Eine aktive Teilnahme an der Diskussion kann positiv in die Gesamtbewertung einfließen. „Falsche“ Wortmeldungen werden jedoch nicht negativ gewürdigt, so dass Sie sich nur verbessern können.


IV. Weiterführend Hinweise
• Bitte beachten Sie auch die (hochgeladenen) Hinweise bzgl. des wissenschaftlichen Arbeitens und die Bemerkungen zur Sprache und Stil einer solchen Arbeit von Prof. Dr. Michael Kort (https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/kort/downloads).
• Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 9. Auflage, München 2018.
• Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 6. Auflage, München 2018
• Büdenbender/Bachert/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminararbeiten, JuS 2002, S. 24 ff.