Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Übung: Übung (Fallbesprechung) zu BGB I für Wirtschaftsjuristen, Montag 15:45 - 17:15 |
Semester | WS 2024/25 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 10 |
maximale Teilnehmendenanzahl | 35 |
Heimat-Einrichtung | Institut für Zivilrecht |
Veranstaltungstyp | Übung in der Kategorie Lehre |
Nächster Termin | Montag, 25.11.2024 15:45 - 17:15, Ort: (Gebäude H - Raum 2004) |
Lernorganisation |
Inhalte: Die Übung zu BGB I vermittelt den Studierenden die Grundlagen des Zivilrechts mit Fokus auf den Allgemeinen Teil des BGB. Ergänzend zur Vorlesung erlernen die Studierenden in der Übung insbesondere die Technik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung, indem verschiedene Fälle miteinander besprochen werden. Hierdurch soll am Ende nicht nur optimal auf die Klausur vorbereitet, sondern gleichzeitig das Fundament für alle weiteren zivilrechtlichen Veranstaltungen in höheren Semestern geschaffen werden. Hinweise zur Lernorganisation: --> Die Studierenden erhalten die Materialien wöchentlich über den Ordner "Dateien". --> Die Fallangabe wird bereits im Vorfeld zur jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung gestellt (gilt erst nach der 1. Veranstaltung). Einen Gliederungs- und Lösungsvorschlag sowie weitere Materialien erhalten die Studierenden erst im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung. --> Die Vor- und Nachbereitung eines jeden Übungstermins sowie das Mitdenken und -arbeiten währenddessen sind unabdingbare Voraussetzungen für den Klausurerfolg. ---Vorbereitung--- Die Studierenden sollen sich der Fallangabe mit dem bisher erlernten Wissen sowie dem Gesetz bereits im Vorfeld zum jeweiligen Übungstermin widmen. Idealerweise wurde sich schon an einer eigenen Gliederung und einer ersten Lösung versucht, bevor der Fall in der Übung besprochen wird. Letzteres gilt insbesondere, wenn es sich um einen Fall mit bereits bekannten rechtlichen Problemen handelt. ---Während des Übungstermins--- In der Übung selbst werden dann Probleme gemeinsam erörtert und der Fall ausführlich miteinander gelöst. Die Veranstaltung hat also den größten Mehrwert, wenn man sich auf die Übung entsprechend vorbereitet hat und aktiv an der Falllösung mitarbeiten sowie gezielt Fragen stellen kann. ---Nachbereitung--- Im Nachgang einer jeden Übung sind die Studierenden dazu angehalten, die Falllösung nur(!) mittels des Sachverhalts und unter Zuhilfenahme des Gesetzes - wie in einer echten Klausursituation - eigenständig im Gutachtenstil auszuformulieren. Die "Musterlösung" sollte dabei nur herangezogen werden, wenn man selbst nicht mehr weiter kommt (als Vorstufe dazu bietet sich zunächst ein Blick in die "Mustergliederung" an). Nach dem Ausformulieren der eigenen Lösung sollte diese dann mit der "Musterlösung" verglichen werden. Wenn sich Fragen ergeben, können diese selbstverständlich in der nächsten Veranstaltung miteinander besprochen werden. |
Veranstaltung findet in Präsenz statt / hat Präsenz-Bestandteile | Ja |
Hauptunterrichtssprache | deutsch |