Übung: Übung (Fallbesprechung) zu BGB I für Wirtschaftsjuristen, Mittwoch 08:15 - 09:45 - Details

Übung: Übung (Fallbesprechung) zu BGB I für Wirtschaftsjuristen, Mittwoch 08:15 - 09:45 - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Übung: Übung (Fallbesprechung) zu BGB I für Wirtschaftsjuristen, Mittwoch 08:15 - 09:45
Semester WS 2024/25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 34
maximale Teilnehmendenanzahl 35
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Christoph Becker - Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Veranstaltungstyp Übung in der Kategorie Lehre
Nächster Termin Mittwoch, 27.11.2024 08:15 - 09:45, Ort: (H-2004)
Voraussetzungen Die Studierenden lernen in dem Modul den Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere die Rechtsgeschäftslehre, kennen. Sie sollen dabei die Regelungsprobleme in ihrem historisch-vergleichenden Kontext verstehen lernen, um so die Grundlagen des BGB zu begreifen. Daneben erlernen sie Probleme des AT anhand des Kaufvertrages aber auch anhand anderer Rechtsmaterien. Die Studierenden sollen so bereits die Bezüge zu später im Studium behandelten Materien erkennen können. Daneben werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertraut mit Techniken der zivilrechtlichen Fallbearbeitung, so vor allem des Anspruchsaufbaus, des Gutachten- und Urteilsstils und der Subsumtionstechnik, die sie in den folgenden Semestern beherrschen müssen. Schließlich werden methodische Grundfertigkeiten vermittelt, um so den selbständigen Umgang mit Normen zu schulen.
Lernorganisation Die Studierenden erhalten für jede Fallbesprechung einen Sachverhalt, eine Gliederung und eine Lösung (im Gutachtenstil) über Digicampus - die von der Juristischen Fakultät zur Verfügung gestellt werden und daher als offizielle Unterlagen begleitend zu den Fallbesprechungen zur Verfügung stehen!
Darüberhinaus kann es zur Vergabe weiterer unterstützender (vom Übungsleiter selbst angefertigten) Lernhilfen kommen, welche im Kontext und unter Hinzuziehung der vor Ort besprochenen Inhalte verstanden werden müssen und daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben!
Veranstaltung findet in Präsenz statt / hat Präsenz-Bestandteile Ja
Hauptunterrichtssprache deutsch
Literaturhinweise Bürgerliches Gesetzbuch. BGB. dtv. Beck Texte. ist unabdingbares Arbeitsmittel und sollte zu jeder Veranstaltung mitgebracht werden!

Literaturempfehlungen:
• Medicus/Petersen, BGB AT
• Köhler, BGB AT
• Wolf/Neuner, BGB AT

Räume und Zeiten

(H-2004)
Mittwoch: 08:15 - 09:45, wöchentlich (13x)

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Modulzuordnung:
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Bachelorstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (WS 2024/25) > Modulgruppe A: Grundlagen des Zivilrechts > JUR-0084 - BGB I (Allgemeiner Teil) > BGB I (Allgemeiner Teil)

Inhalte:
I. Der Vertragsschluss
II. Wirksamwerden von Willenserklärung: Abgabe und Zugang
III. Elektronischer Geschäftsverkehr und Vertragsschluss im Internet
IV. Rechts- und Geschäftsfähigkeit
V. Die Auslegung von Willenserklärungen und von Verträgen
VI. Die Willensmängel
VII. Formerfordernisse
VIII. Der Verstoß gegen Verbotsgesetze
IX. Der Verstoß gegen die guten Sitten
X. Teilnichtigkeit, Umdeutung, Bestätigung
XI. Bedingung und Befristung
XII. Verjährung
XIII. Einführung in das Verbraucherschutzrecht
XIV. Allgemeine Geschäftsbedingungen
XV. Stellvertretung und Botenschaft

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Übung zu BGB I für Wirtschaftsjuristen".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 15.10.2024 um 20:15 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.
  • Die Anmeldung ist möglich von 14.10.2024, 08:00 bis 15.10.2024, 20:00.
  • Diese Regel gilt von 01.10.2024 00:00 bis 31.03.2025 00:00.
    Die Anmeldung zu maximal 1 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.
Veranstaltungszuordnung:

Anmeldemodus

Die Anmeldung ist verbindlich, Teilnehmende können sich nicht selbst austragen.