Studierende der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg können durch diesen Kurs einen Leistungsnachweis über einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs gem. § 24 Abs. 2 JAPO erbringen.
Studierende der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg können durch diesen Kurs einen Leistungsnachweis über einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs gem. § 24 Abs. 2 JAPO erbringen.