Mit seiner Spätschrift „Die Metaphysik der Sitten“ setzt Kant seine kritischen Schriften zur systematischen Ethik fort, die er mit der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ und der „Kritik der praktischen Vernunft“ begonnen hatte und die er mit seiner sog. ‚vierten Kritik‘ „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ und der abschließenden „Anthropologie in pragmatischer Absicht“ fortsetzen wird. Während der erste Teil, der Kants allgemeine Rechtstheorie enthält, zum Standard der modernen Rechtsphilosophie zählt, wird der zweite Teil mit dem Titel „Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre“ vergleichsweise selten gelesen. Aufgabe dieser Schrift ist die systematische Verankerung der herkömmlichen moralischen Pflichtenlehre in den Prinzipien der praktischen Vernunft. In einer ausführlichen Einleitung führt Kant den Begriff der Tugendpflicht ein und entfaltet in den beiden Hauptteilen der „ethischen Elementarlehre“ ein umfassendes Verständnis der Pflichten gegen sich selbst und der Pflichten gegen andere, während er die Religion als Lehre der Pflichten gegen Gott, da sie die Grenzen einer praktischen Philosophie überschreite, aus der seinerzeit üblichen Dreiteilung der Pflichtenlehre ausklammert.
Das Hauptseminar wendet sich an Studierende, die sich bereits eingehend mit den Grundlagen der Ethik Kants befasst haben. Die wesentlichen Teile der Schrift werden abschnittsweise erarbeitet. Erwartet wird neben einer regelmäßigen Teilnahme die Bereitschaft, sich durch eingehende Lektüre der jeweils anstehenden Textabschnitte auf die gemeinsame Diskussion im Seminar vorzubereiten und ein oder zweimal im Semester die Diskussion zu moderieren.
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