"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege [...]" (§ 24(2) SGB VIII).
Diese Rechtlage, die seit dem 1. August 2013 Gültigkeit hat, dient als Anlass, sich im Rahmen eines Seminares einmal einerseits mit der historischen Entwicklung, andererseits aber auch mit den aktuellen Herausforderungen, denen sich die beiden Betreuungsformen Kinderkrippe und Tagespflege (Tagesmütter bzw. –väter) in der heutigen Zeit stellen müssen, intensiver zu beschäftigen. Dabei werden die rechtlichen Bestimmungen ebenso zur Sprache kommen wie die Fragen der Qualitätssicherung, der Bildungsförderung und des Einflusses der frühen Fremdbetreuung auf die Entwicklung der Kinder.
Achtung: Dieses Seminar ist als reine Präsenzveranstaltung ohne digitale Anteile geplant!
Vorausgesetzt wird daher die Bereitschaft aller Teilnehmer*innen, an den wöchentlichen Sitzungen vor Ort teilzunehmen!
Sollte das Pandemiegeschehen im Laufe des Semesters Präsenzlehre unmöglich machen, findet das Seminar als synchrone digitale Veranstaltung via Zoom statt.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "B. A. Grundlagenmodul 5".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Die Anmeldung ist möglich von 05.09.2022, 10:00 bis 10.10.2022, 10:00.
Die Anmeldung zu maximal 1 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 10.10.2022 um 12:00 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.